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RG, 05.01.1940 - III 41/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist bei Berechnung des Ruhegehalts, nach dem sich die Unterstützung bestimmt, die einem strafweise dienstentlassenen Beamten bewilligt ist, eine Gehaltsstufe zu berücksichtigen, die er erst im Laufe des Dienststrafverfahrens hätte erreichen können?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 162, 385
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01
Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder
a) Der Reichsfinanzhof (RFH) hat zu dem nahezu mit § 8 AO 1977 wortlautgleichen § 13 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) entschieden, dass die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland vollzogen sei, sobald Umstände eingetreten seien, die erkennen ließen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr nach Deutschland zurückkehren werde (Entscheidungen vom 16. März 1939 III 49/39, RStBl 1939, 537, 538; vom 23. Februar 1939 III 41/39, RStBl 1939, 643, 644; vom 8. Dezember 1939 III 299/38, RStBl 1939, 328). - BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder
a) Der Reichsfinanzhof (RFH) hat zu dem nahezu mit § 8 AO 1977 wortlautgleichen § 13 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) entschieden, dass die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland vollzogen sei, sobald Umstände eingetreten seien, die erkennen ließen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr nach Deutschland zurückkehren werde (Entscheidungen vom 16. März 1939 III 49/39, RStBl 1939, 537, 538; vom 23. Februar 1939 III 41/39, RStBl 1939, 643, 644; vom 8. Dezember 1939 III 299/38, RStBl 1939, 328). - BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00
Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind
a) Wie der erkennende Senat bereits mit Urteilen vom 19. März 2002 VIII R 52/01 (…BFH/NV 2002, 1148) und VIII R 62/00 (…BFH/NV 2002, 1146) erläutert hat, hat der Reichsfinanzhof (RFH) zu dem nahezu mit § 8 AO 1977 wortgleichen § 13 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) entschieden, dass die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland vollzogen sei, sobald Umstände eingetreten seien, die erkennen ließen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr nach Deutschland zurückkehren werde (Entscheidungen vom 16. März 1939 III 49/39, RStBl 1939, 537, 538; vom 23. Februar 1939 III 41/39, RStBl 1939, 643, 644; vom 8. Dezember 1939 III 299/38, RStBl 1939, 328). - BDH, 25.10.1957 - I DB 26/57
Rechtsmittel
Da der für die Dauer der Einbehaltung ruhende Anspruch auf Nachzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge resolutiv bedingt sei durch eine ergehende Gerichtsentscheidung (RGZ 162, 385), bedeute der Beschluß vom 29. Januar 1957, daß das Viertel des Übergangsgehalts zu Unrecht einbehalten worden sei und unter Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs von vornherein gezahlt werden müsse.Überdies kann auch aus der von der Verteidigung erwähnten Entscheidung RGZ 162, 385 nichts für den vorliegenden Fall hergeleitet werden.
- BDH, 16.10.1957 - I D 17/56
Rechtsmittel
Da die ruhegehaltfähige Dienstzeit bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft des auf Entfernung aus dem Dienst lautenden Urteils weiterläuft (RGZ 162, 385), hat die Beschuldigte überdies die 10jährige Dienstzeit bei Berücksichtigung der von der Dienstbehörde bisher schon angerechneten Vortätigkeiten jetzt erfüllt.